Grab und Bestattung

Grabarten

Hauptfriedhof Kaiserslautern: Veröffentlichte Grabarten, Pflegeunterschiede und wichtige Fragen vor einer Auswahl.

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Bestattungs- und Grabformen auf dem Hauptfriedhof Kaiserslautern

Für Sarg- und Urnenbestattungen berät die Friedhofsverwaltung zu den verfügbaren Stellen. Der historische Bereich, der Waldfriedhofsteil und das jüdische Grabfeld haben unterschiedliche Bezüge; die gewünschte Bestattungsform und genaue Stelle müssen standortbezogen abgestimmt werden.

Unterschiede richtig einordnen

Bei dem Hauptfriedhof Kaiserslautern sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.

Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung

Erkundigen Sie sich bei Stadt Kaiserslautern – Referat Grünflächen, Friedhofsverwaltung nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.

Kontakt zur Verwaltung: +49 631 3653910 · friedhofsverwaltung@kaiserslautern.de.

Lage und späterer Besuch

Die Besucheradresse des Hauptfriedhofs Kaiserslautern ist Donnersbergstraße 78, 67657 Kaiserslautern.

Für den ersten Besuch die Adresse Donnersbergstraße 78 verwenden. Weitere kartierte Zugänge anhand des Friedhofsplans passend zum Ziel wählen.

Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 19 Orientierungspunkte, darunter Eingang 1, Friedhofskapelle, Ehrenfriedhof, Löwenbrunnen; die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.